Es kommt nicht selten vor, dass wir unsere Einsätze an einem „Tatort“ durchführen müssen. Obwohl wir nur sehr selten mit Gewalt oder anderen Ursachen für Straftaten zu tun haben, müssen wir umsichtig am Ort des Geschehens agieren. Gut, dass es Fachleute gibt, die uns den richtigen Umgang auf dem heißen Terrain beibringen.
Eine der Positionen auf dem Totenschein lautet: „Todesursache unbekannt“. Kreuzt der Notarzt diese an, wird der Ort (z.B. einer vergeblichen Reanimation) nicht nur zum Ort der Trauer, sondern auch zum vorläufigen Tatort. Solange die Todesursache nicht geklärt ist, sichert die Polizei den Ort und den Leichnahm, um mögliche Spuren einer Fremdeinwirkung (Totschlag) für eine genaue Untersuchung zu erhalten. Ähnlich verhält es sich bei Verkehrs- oder Arbeitsunfällen.
Angehörigen fällt es unter solchen Umständen schwer, die üblichen Verhaltensweisen auf Korrektheit zu überprüfen. Was ist erlaubt, was verboten, wo können sich noch unentdeckte Spuren befinden? – das wissen nur die Ermittler. Die Notfallseelsorger müssen den richtigen Umgang mit solchen Situationen und Orten lernen. Zu diesem Zweck hat die saarländische Polizei – in Person des Herrn Altmeyer – den „Tatort zum Anfassen“ erfunden. Diese „praktische“ Unterrichtseinheit gehört zur Ausbildung der Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland e.V. Das Wissen um das richtige Verhalten und die rechtlichen bzw. technischen Grenzen kommt beiden Parteien zugute. Für die Betroffenen (Angehörige, Augenzeugen, Freunde) zeigen wir ihren Handlungsspielraum auf, für die Polizei nehmen wir im voraus die Aufklärung über die vorläufigen Einschränkungen ab und werden zum Ansprechpartner.
An dieser Stelle darf ein Wort des Dankes nicht fehlen. Diese leicht nachvollziehbare Präsentation sowie die ausführlichen Antworten auf unsere Fragen sind keines Falls selbstverständlich. Es freut und ehrt uns, dass wir in die „Geheimnisse der Polizeiarbeit“ eingeweiht werden und nicht durch den Tanz zwischen Fettnäpfchen unsere Erfahrungen sammeln müssen. Besten Dank!