Am 10. März 2024 haben 9 neue Kolleginnen und Kollegen an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes die Basisausbildung PSNV abgeschlossen und den Status des Notfallbegleiters erreicht. Im Gegensatz zur Fachkraft PSNV sind die Notfallbegleiter niemals alleine im Einsatz – daher der Name „Begleiter“. Ausgestattet mit dem allernotwendigsten Wissen aus den Bereichen Recht, Einsatzkunde, Tod und Trauer, Psychologie und Kommunikation ausgestattet lernen sie von erfahrenen Kollegen, wie man im Einsatz den Betreuungsbedarf erkennt und die teils ungewöhnliche Herausforderungen meistert. Zu dem ersten Teil der Ausbildung wird man ab dem Alter von 24 Jahren zugelassen. Danach folgen neben der theoretischen Fachausbildung mit weiteren Themen wie Großschadenslagen und BOS-Digitalfunk auch die Supervision und die Eingliederung in die Einsatzgruppen der Landkreise.
In den letzten Jahren gab es einiges an Bewegung, was die Bezeichnungen und Begriffe anbetrifft. So trat z.B. „PSNV“ an die Stelle der „Notfallseelsorge“ und der „Krisenintervention“. Um dem Trend der geschlechtsneutralen Sprache zu begegnen und doch leicht lesbar und verständlich zu bleiben, wurden die Rückenschilder von „Notfallbegleiter“ in „Notfallbegleitung“ umgemünzt, obwohl immer noch dasselbe gemeint ist: eine PSNV-Hilfskraft in Ausbildung.