Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) ist eine Einrichtung des Katastrophenschutzes. Als solche wird sie im Saarländischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz seit 2006 genannt. Ihr Aufgabengebiet umfasst sowohl die psychosoziale Akuthilfe für Opfer, Angehörige und Betroffene (PSNV-B) eines traumatisierenden Ereignisses als auch die Vor- und Nachsorge für Einsatzkräfte (PSNV-E) der anderen Fachdienste der Katastrophenschutzes im Saarland. Das erste saarlandweit operierende Netzwerk der psychosozialen Akuthilfe sowie der Nachsorge für belastete Einsatzkräfte organisierte sich 2006 in Form eines Vereins und wurde vom Amtsgericht Saarbrücken in das Vereinsregister der Landeshauptstadt Saarbrücken unter der Nummer VR 4941 eingetragen.
Notfallseelsorge und Krisenintervention Saarland e.V. stellt die juristische Person der gleichnamigen Organisation dar. Der Verein ist die siebte der Hilfsorganisationen des saarländischen Katastrophenschutzes und genießt in ihrer Funktion als Fachdienst PSNV die allgemeine Anerkennung der obersten Katastrophenschutzbehörde des Saarlandes.
Neben der sog. operativen Struktur für die Einsätze selbst existiert die interne Struktur des Vereins, die der demokratischen Willensbildung und der Leitung dient. Jede der auf der Ebene des Landkreises organisierten Einsatzgruppen der PSNV-B sowie die Gesamtheit der PSNV-E stellen je einen stimmberechtigten Delegierten in der Mitgliederversammlung. Diese treffen stellvertretend für alle Mitglieder die Entscheidungen und wählen den Vorstand. Der Vorstand, der aus drei Personen besteht, beruft nach eigenem Ermessen Beisitzer für einzelne Aufgabengebiete und ernennt die Einsatzgruppenleiter.
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