Informationen für Einsatzkräfte und Betroffene
Psychosoziale Notfallversorgung in der Akuthilfe (Notfallseelsorge und Krisenintervention) ist als „Erste Hilfe für die Seele“ zu verstehen. Während Einsatzkräfte Erfahrung im Umgang mit Extremsituationen und Notfällen erlangt haben, werden Betroffene in den meisten Fällen völlig unvorbereitet aus ihrem täglichen Leben gerissen. Sie reagieren auf unterschiedlichste Arten, und es kann sehr leicht zu einer lang anhaltenden psychischen Belastung kommen.
Unsere Einsatzgruppen werden im Rahmen der Akuthilfe bei Notfällen tätig. Die Zielgruppen sind:
1. Primär Betroffene
(Sie sind direkt in das Ereignis verwickelt, so z. B.: Opfer, Ersthelfer)
2. Sekundär Betroffene
(Sie sind indirekt in das Ereignis verwickelt, so z. B.: Zeugen)
3. Tertiär Betroffene
(Sie werden nachträglich in das Ereignis verwickelt, so z. B.: Angehörige von primär oder sekundär Betroffenen)
Durch die Begleitung von Betroffenen an der Einsatzstelle soll diesen beim Umgang mit der extremen Situation geholfen werden. Dies geschieht in erster Linie durch eine gezielte Gesprächsführung und Beratung vor Ort. Die Betroffenen haben dadurch einen permanenten und kompetenten Ansprechpartner.
Diese Begleitung kann sich auf die Weitergabe von wichtigen Informationen und Erklärung von Abläufen beschränken. Sie kann aber auch soweit gehen, bis das soziale, gesellschaftliche oder familiäre „Netz“ der Betroffenen greift.
Klassische Einsätze im Rahmen der Akuthilfe sind z.B. folgende:
- Betreuung von Opfern während der Rettung und Wartezeiten
- Betreuung von Betroffenen an der Einsatzstelle
- Betreuung von Betroffenen nach erfolgloser Reanimation
- Betreuung von Betroffenen bei dem Tod von Kindern
- Betreuung von Betroffenen bei Suizidabsicht (Person droht…)
- Betreuung von Betroffenen nach Suizid
- Betreuung von Betroffenen an einem Tatort
- Überbringung von Todesnachrichten mit der Polizei
- Unterstützung der Abt. Opferschutz der Polizei
- Unterstützung der Verhandlungsgruppe des Landeskriminalamts
Die Mitarbeiter der Notfallseelsorge & Krisenintervention Saarland e. V. sind eine Unterstützungskomponente und können von den Betroffenen über die Einsatzkräfte der Polizei, Feuewehr und des Rettungsdiensts angefordert werden.
Die Angebote für Einsatzkräfte werden von den Nachsorgeeinheiten der Abteilung für „Psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte“ (PSNV-E) durchgeführt. Diese Aufgabe erfordert eine Spezielle Qualifikation. Siehe auch: PSNV für Einsatzkräfte.
Dieser Überblick wurde zusammengestellt von:
Ingo Vigneron
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