3013 Kilometer durch den Landkreis Neunkirchen

Das Jahr 2023 gehört nun der Vergangenheit an. Die Vergangenheit – und das bestätigt nicht nur ein Historiker – ist nichts Nutzloses oder Langweiliges. Im Gegenteil: durch die Kenntnis der Vergangenheit können wir das Heute erst verstehen. Die in Zahlen festgehaltenen Geschehnisse entfalten einen Blick auf das Morgen, wenn man sie in Verhältnis zueinander setzt.

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Treffen der Opferschutzbeauftragten und der Notfallseelsorge im Saarpfalz-Kreis

Zu einer Begegnung mit gegenseitigem Kennenlernen und Erfahrungsaustausch trafen sich am 5. Februar 2009 Mitarbeiter der Einsatzgruppe Saarpfalz-Kreis mit den Opferschutzbeauftragten des Polizeibezirks Saarpfalz, die ihren Sitz in Homburg, St. Ingbert und Blieskastel haben. Es wurden gemeinsame Einsätze reflektiert und die Möglichkeiten der vertieften Zusammenarbeit besprochen, welche insbesondere die Übermittlung einer Todesnachricht und die Betreuung nach einem Verkehrsunfall betreffen. Die Gesprächsrunde soll nun regelmäßig wenigstens 1-2 mal im Jahr oder aus besonderen Anlässen stattfinden.

unten stehende Informationen über die Arbeit der Opferschutzbeauftragen wurden der Internetseite der Polizei des Saarlandes entnommen  http://www.saarland.de/7641.htm

Opferschutz

logo_opferschutzLogo „Opferschutz“

 

Institutionalisierung des Opferschutzes in der saarländischen Polizei

„Der Schutz der Opfer von Straftaten ist der Landesregierung sehr wichtig. Deshalb hat jetzt das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport (MfIFFS) in der saarländischen Polizei den Opferschutz institutionalisiert. Erste entscheidende Maßnahmen sind die Ernennung von Opferschutzbeauftragten im Ministerium, in der Landespolizeidirektion und im Landeskriminalamt sowie die Festlegung von Richtlinien zum Opferschutz in der saarländischen Landespolizei“, sagte Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer.

Im Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport, der Landespolizeidirektion (LPD) und dem Landeskriminalamt (LKA) ist je ein Opferschutzbeauftragter bestellt.

Um der Wertigkeit des Opferschutzes Rechnung zu tragen, wurden die Dienststellen der Polizei, in denen die Opferschutzbeauftragten tätig sind umbenannt und tragen nun die Bezeichnung „Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz“.

Die Aufgaben des Referates D 1 des Ministeriums für Inneres, Familie, Frauen und Sport wurden ebenfalls um den Opferschutz erweitert und der Opferschutzbeauftragte namentlich ausgewiesen.

 

Die Opferschutzbeauftragten

Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport

Referat D 1

Kriminalitätsbekämpfung, Kriminalprävention und Opferschutz

 

Jürgen Felix Zeck

Erster Kriminalhauptkommissar

Mainzer Straße 136

66121 Saarbrücken

Tel.: (0681) 962 – 1284

Fax: (0681) 962 – 1005

j.zeck@innen.saarland.de

 

Landespolizeidirektion

Sachbereich 42

Prävention und Opferschutz

Alfred Wagner

Polizeihauptkommissar

Mainzer Straße 134-136

66121 Saarbrücken

Tel.: (0681) 962 – 2081

Fax: (0681) 962 – 2045

a.wagner@lpd.land.slpol.de

 

Landeskriminalamt

Dezernat 14

Polizeiliche Kriminalprävention und Opferschutz

Graf-Johann-Straße 25-29

66121 Saarbrücken

Tel.: (0681) 962 -3535

Fax: (0681) 962 – 3765

praeventionlkasl@t-online.de

 

Die Rahmenbedingungen des Opferschutzes in der saarländischen Polizei wurden in Leitlinien gefasst

Opfer haben individuelle Rechte und Bedürfnisse, die weit über das Ermittlungs- und Strafverfahren hinausgehen. Die Polizei ist sich ihrer Verantwortung gegenüber dem Opfer bewusst. Daher tritt sie im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine sachgerechte und humane Opferbehandlung und eine, über die Ermittlungsebene hinausgehende, seriöse Hilfe außerhalb der Polizei ein.

Die Verantwortung für eine sachgerechte und humane Opferbehandlung umfasst:

  • sensibles Verständnis für die schwierige Situation des Opfers aufzubringen
  • die Anliegen des Opfers ernst zu nehmen und auf seine Bedürfnisse und Befindlichkeiten einzugehen
  • die Entscheidung des Opfers zu respektieren, ob und welche Hilfe es benötigt
  • Opfer vor unangemessenen, ungebührlich emotionalen und sozialen Belastungen zu schützen (Tatfolgen zu mindern, indirekte Schädigung zu vermeiden)
  • die Opfer aufzuklären, zu informieren und zu beraten

Ist weitergehende Hilfe notwendig und gewünscht, sorgt die Polizei für eine bedarfsgerechte und problemorientierte Vermittlung an kompetente Fachstellen (Opferhilfeeinrichtungen).

 

Opferschutz bei der Polizei hat auch seine Grenzen. Sie ergeben sich einmal aus dem gesetzlichen Auftrag, aber auch dort, wo eine juristische, medizinische, psychologische, therapeutische oder sonstige spezielle Fachbetreuung erforderlich wird.

 

Leitlinien

In den Leitlinien wird das Opfer als Mensch in den Vordergrund gestellt, der Schutz und Hilfe benötigt. Ein Schutzanspruch besteht gegenüber dem Staat, der die Verpflichtung übernommen hat, seine Bürger zu schützen. Die saarländische Polizei betrachtet den Opferschutz als Bestandteil ihres gesetzlichen Auftrages und als humane Verpflichtung. Sie sieht vorrangig Kriminalitätsopfer, schließt aber andere Geschädigte (beispielsweise Unfallopfer) im Rahmen polizeilicher Aufgabenerfüllung nicht aus.

Die Leitlinien definieren den Opferschutz, nennen die Ziele und stecken die Grenzen ab. Sie geben Grundstrukturen für die Organisation des polizeilichen Opferschutzes vor und bestimmen die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Opferschutzes.

 

Aufgaben der Opferschutzbeauftragten

Ihre strategische, koordinierende, lenkende und beratende Funktion auf dem Gebiet des Opferschutzes umfasst insbesondere Aufgaben wie

  • die Organisation, Umsetzung und Fortentwicklung des Opferschutzes in der Behörde
  • das Erheben, Analysieren und Bewerten opferorientierter Daten
  • das Sammeln und Weiterleiten wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen zum Opferschutz
  • die Mitwirkung bei der Erarbeitung opferbezogener Richtlinien und Dienstvorschriften sowie die Umsetzung von Gremienbeschlüssen
  • das Erarbeiten von Konzepten, Handreichungen und Programmen
  • den Aufbau und die Pflege eines Netzwerkes staatlicher und freier Träger des Opferschutzes und der Opferunterstützung
  • die Mitarbeit in Gremien und Projektgruppen
  • die Zusammenarbeit in Opferschutzfragen mit anderen Behörden und Einrichtungen
  • die Einbindung von Fachdienststellen und Beauftragten in speziellen Opferfragen
  • die Mitwirkung bei opferorientierten Präventionsmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Pressestelle
  • Unterstützung der Aus- und Fortbildung in den Themenbereichen Opferschutz
  • Anlaufstelle für allgemeine und spezielle Fragen des Opferschutzes
  • Opferunterstützung in herausragenden Fällen und
  • das Erstellen eines periodischen Opferschutzberichtes.

Mit dem ersten Schritt, der Ernennung von Opferschutzbeauftragten, wird die Bedeutung des Opferschutzes hervorgehoben und damit ein Signal für eine stärkere Berücksichtigung des Opferschutzes in der Öffentlichkeit und in den Polizeibehörden gesetzt.

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Bericht über einen besonderen Einsatz

Dem Archiv der Saarbrücker Zeitung entnommen.
 http://saarland.sz-sb.de/Elias/detail_it.jsp?number=1
Erschienen: 03.02.2009 / SZR / SBM_MAN / ATDT_2. Ressort: Themen_des_Tages. Textname: tt2-3.Polizei-Aufmacher.ART.

 

Erste Hilfe für die Polizisten-Seele

Nach Extremsituationen wie beim blutigen Familiendrama in Roden hilft Einsatzkräften ein Betreuungskonzept

Auch Polizisten, die Leid gewöhnt sind, stecken Extremsituationen nicht leicht weg. Damit sie ihre Belastung nicht verdrängen, nutzt die saarländische Polizei nach dem Rodener Drama ein Betreuungskonzept.

Von SZ-Redakteur Harald Knitter

Saarlouis. Als sich das Ausmaß des Schreckens abzeichnete, lief der Notfallplan sofort an. „Das in Roden war einer der schlimmsten Anblicke, die sich einem Polizisten hier geboten haben“, sagt Norbert Rupp, Leiter des Polizeibezirks Saarlouis. „In außergewöhnlichen Fällen sollen meine Mitarbeiter mich anrufen, hier haben sie es innerhalb von 15 Minuten getan. Ich hätte mir den Anblick gerne erspart, aber ich hatte Mitarbeiter dort, die in hohem Maße betroffen waren. Sie sollten sehen: Der Chef ist auch da.“

Außerdem riefen die Hilfsdienste vor Ort Notfallseelsorger Winfried Lorenz. Er und seine Kollegen vom Fachdienst für Psychosoziale Unterstützung in Notfällen (PSU), der 1996 entstand, sind meist nach Bränden und Unfällen, ob im Verkehr oder zu Hause, gefragt. „Wir kümmern uns in erster Linie um Opfer, Angehörige und Augenzeugen“, sagt Lorenz. „In Fällen wie jetzt unterstützen wir auch die Polizei. Beim Überbringen einer Todesnachricht sind wir dabei, um Erste Hilfe für die Seele zu leisten.“

Alarmiert von Freunden der Familie, fuhren die Polizeibeamten am Samstagabend vor einer Woche mit Blaulicht und Martinshorn in die Gerberstraße. Die Beamten mussten von hinten durch den Keller hoch ins Haus. „Der Druck ist enorm, wenn ich nicht weiß: Finde ich dort jemanden und ist dem noch zu helfen?“, erläutert Rupp. Sie trafen im Wohnzimmer auf die mit einer Axt erschlagene Frau, den volltrunkenen Ehemann mit Blut besudelt auf der Couch. In ständigem Hoffen und Bangen gingen sie von Zimmer zu Zimmer, fanden Stieftochter (20) und Sohn (6) des Mannes mit einem langen Küchenmesser getötet, nur der dreijährige Sohn lag unversehrt im Kinderbett.

Damit es nicht noch zusätzliche Opfer solchen Grauens gibt: Bei Polizisten, die durch den Einsatz traumatisiert den Schrecken nie mehr loswerden, wendet die saarländische Polizei ein Betreuungskonzept an, das nach dem Amoklauf an der Erfurter Schule 2003 entwickelt wurde. Rupp hat es mit entwickelt.

Noch in der Nacht der grausamen Entdeckung holte er seine Einsatzkräfte zusammen: „Die Reaktion war erstaunlich. Als Ruhe einkehrte, erzählten sie Vorfälle von vor zehn, 15 Jahren, eins zu eins, als ob nur eine Schublade aufgegangen ist.“

Stufe zwei folgte am Mittwoch: Landespolizeipfarrerin Christine Unrath und Landespolizeidekan Rolf Dillschneider, die zusammen mit dem Polizeiarzt und dem Polizeipsychologen zum Betreuungsquartett gehören, setzten sich mit den betroffenen Beamtinnen und Beamten aus Saarlouis zusammen. Sie zeigten auf, was ihnen widerfahren kann, „dass sie keine Weicheier im falschen Beruf“ sind, wenn sie ungewohnte Reaktionen zeigten wie Schlafstörungen, Heißhunger auf Süßes oder den schlimmen Anblick nicht vergessen könnten. So etwas kann auch erst nach drei oder vier Wochen auftreten. „Wenn der Hochstress abflaut, kommen die Fragen“, erklärt Unrath. Die Betreuer haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Unrath betont: „Es kann sinnvoll sein, einen absoluten Schutzraum zu geben als Asyl der Seele, ohne Strafverfolgungszwang.“ Religiöse Fragen werden auch besprochen. „Es kommt oft vor, dass jemand sagt: Mein Glaube kommt ins Wanken. Wie kann Gott das zulassen?“, berichtet Dillschneider. Mussten Polizisten zur Waffe greifen, überlegen manche: Kann man unschuldig schuldig werden, etwa um einen Amokläufer durch einen Schuss auszuschalten?

Schon an der Fachhochschule gehen alle künftigen Polizisten durch unsere Hand, sagt der Polizeidekan: „Ist klar, dass man extremen Belastungen ausgesetzt wird, ist es wichtig, darauf vorbereitet zu sein.“ Rupp schränkt ein: „Man kann noch so oft beschreiben, wie Blut aussieht und ein verletzter Schädel. Aber wenn man es selbst sieht, wenn man das Blut riecht, das Leid hört, ist es immer ein Schock.“ Absolventen der FH haben für ihre Diplomarbeiten anonyme Befragungen durchgeführt, auch über die psychischen Belastungen von Polizisten. „Da ist viel mehr zu finden als die ‚harten Kollegen‘ sonst zugeben“, stellt der Polizeichef Rupp fest. „Wir merken, dass diese Gesprächsmöglichkeit auf fruchtbaren Boden fällt.“ Unrath stimmt zu: „Die Erfahrung zeigt, dass die Kollegen lernen, sich zu öffnen. Gerade ältere sagen: Das gab es früher nicht, das tut uns gut.“

Eine schwere Belastung – etwa der Schusswaffengebrauch, die Bedrohung des eigenen Lebens, das Erleben von Tod oder schweren Verletzungen anderer Personen – könne einem Dienstunfall gleichkommen, manchmal bis zur Berufsunfähigkeit. Ein Unterstützerteam von zehn Polizisten hilft betroffenen Kollegen bei Organisatorischem.

Nach extremen Belastungen wie in Roden überlässt Rupp es seinen Einsatzkräften, ob sie einige Zeit frei nehmen oder im Dienst bleiben wollen. Polizeipfarrerin Unrath meint: „Oft ist es nicht ratsam, sie aus dem Dienst zu nehmen. Es fehlt ihnen dann der Kontakt zu den Kollegen, die Ähnliches erlebt haben. Und sie erfahren nicht den Fortgang des Falls, der ihnen zusetzt. Für viele ist die Arbeit das Korsett, das sie aufrecht hält.“

 

unrath „Sie sind keine Weicheier im falschen Beruf.“ Polizeipfarrerin Christine Unrath über Polizisten mit Stress-Symptomen.

lorenz „Beim Überbringen einer Todesnachricht sind wir dabei, um Erste Hilfe für die Seele zu leisten.“ Notfallseelsorger Winfried Lorenz

extrem Viele Polizeibeamte erleiden durch Extremsituationen im Dienst ein Trauma.

 

Fotos: dpa/Becker & Bredel; Fotomontage: SZ

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