Anmeldung für die Ausbildung 2024

Die Psychosoziale Notfallversorgung – im Volksmund „Notfallseelsorge“ genannt – ist ein ehrenamtlicher kostenfreier Dienst, der vom bürgerlichen Engagement lebt. Es gibt ihn nicht deshalb, weil ein Gesetz verabschiedet wurde oder die Kirche ihre „Schäfchen“ nicht mehr selbst versorgen könnte. Wohlgesinnte und aufmerksame Bürger haben die Not erkannt, die durch Unfälle und Schicksalschläge ganz plötzlich entsteht und haben sich gemeinsam aufgemacht, dort Abhilfe zu schaffen. Solche edelmütige Bürger sind nach wie vor gefragt.

Die Motivation, anderen in Not zu helfen, haben wir als PSNV mit den Feuerwehren und anderen Hilfsdiensten gemeinsam. Ohne sie geht es nicht. Doch wem könnte ein Feuerwehrmann helfen, der nicht weiß, auf welchen Kommando und wie er seine Geräte wie Schläuche oder hydraulische Spreizzangen zu bedienen hat. Er braucht die passende Ausbildung. Genauso verhält es sich in der Notfallseelsorge: Der gute Wille zählt aber professionell helfen kann man nur, wenn man es gelernt hat. Freilich ist die eigene Lebenserfahrung – die durchgestandenen Lebenskrisen – ein reicher „Werkzeugkasten“. Auch die Kontakte zu anderen Kulturen, Religionen oder gesellschaftlichen Gruppen oder die Kenntnis anderer Sprachen und Bräuche sind in dieser Arbeit willkommen. Doch zwischen „richtig“ und „falsch“ verläuft oft eine von außen kaum merkbare Grenze, die man erlernen kann. Das notwendige Wissen aus den Bereichen „Tod und Trauer in Religionen“, „Rechts- und Einsatzkunde“, „Psychologie“ oder „Kommunikation“ wird an 10 fest geplanten Wochenenden im Jahr 2024 vermittelt. Die zentrale Ausbildung für die saarländischen PSNV-Fachkräfte ist für die Mitglieder des Vereins kostenlos und wird mit Unterstützung der Feuerwehrschule des Saarlandes (Ausbildungsort) angeboten.

Ein Ausbildungsjahrgang bringt die unterschiedlichsten Menschen zusammen. Und so sitzen eine Lehrerin und ein KFZ-Mechatroniker während der Vorlesung in einer Bank oder übt ein „Personaler“ mit einer pensionierten Krankenschwester zusammen die BOS-Funksprüche. Alle lernen ein wenig auch voneinander und werden nach und nach zu einer Gemeinschaft über die Landkreisgrenzen hinweg. Am Ende ist jeder sehr froh, diese Ausbildung gemacht zu haben: der eine ist auf seinen ersten Einsatz mit der Feuerwehr gespannt, der andere weiß nun um die Fallen in der zwischenmenschlichen Kommunikation und wie man sie auch im privaten Umfeld vermeiden kann.

Um zu dieser großartigen Erfahrung zu kommen, muss man aber auch beweisen, dass man es ernsthaft will. Dies ist mit einer Bewerbung über dieses Formular (egal ob PDF handschriftlich oder digital ausgefüllt, per Post oder E-Mail versandt) recht einfach zu erledigen. Die fundamentalen Voraussetzungen für die Ausbildung sind nicht allzu hoch: Mindestalter von 24 Jahren und körperliche wie psychische Gesundheit. Bestandene Lehrgänge in Kommunikation, Funk oder Psychologie können nach Vorlage von Dokumenten als Kopie anerkannt werden und an einigen Wochenenden von der Anwesenheitspflicht befreien.

In einem weiteren Schritt kommen wir ins Gespräch und lernen uns kennen. Da ist auch die richtige Zeit, um Fragen zu stellen und Unsicherheiten auszuräumen oder – wenn es nötig ist – die Handbremse zu ziehen. Spätestens im Dezember kommt die Zusage, doch schon vorher ist es gut, die möglichen Ausbildungswochenenden in Erfahrung zu bringen und frei zu halten. Man wird zur Teilnahme an den Treffen der Einsatzgruppe eingeladen. Nach dem 3. Ausbildungswochenende (ca. März) folgt die Einbindung in operatives Geschehen als sog. Begleiter. Man lernt vom Zuschauen und Hinterfragen. Nach ca. 10 praktischen Einsätzen und eine bestandenen Prüfung in Theorie, wird man gebeten, selbst Einsätze zu führen. Sind diese gut gelaufen, erhält man den Status eine Fachkraft und schließt damit die Ausbildung ab. Wann das sein wird, häng davon ab, wie oft man für Alarmierung abkömmlich ist.

Einen guten Überblick über den Prozess der Bewerbung und den Einstieg in die PSNV finden die unter „Mitarbeit in der PSNV-Akuthilfe“. Die Fachausbildung für die Nachsorge von Einsatzkräften ist eine andere und wird hier näher beschrieben.

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