Symbolbild: NINA WarnApp

Notfallseelsorge bei Großschadenslagen und „Sonderlagen“ – das fehlende Puzzle-Stück

Die PSNV entstand als Ergänzung für die etablierten Einheiten der Menschenrettung, der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Ihr Einsatzspektrum ist bewusst sehr eng gehalten und umfasst die psychischen und sozialen Phänomene nach einem einschneidenden Erlebnis. Sie unterstützt die übrigen Einsatzkräfte, entlastet diese bei der Arbeit mit Menschen, achtet auf entstehende Gruppendynamik und sorgt für einen möglichst günstigen Übergang ins Privatleben, indem sie strukturiert und die nötigen Informationen für den Umgang mit Belastungen an die Hand gibt.

Nach der tödlichen Fahrt von Mannheim wurde zurecht die Notfallseelsorge angefordert und in der Nähe des tragischen Ortes eingesetzt. Die Kollegen aus Mannheim und Ludwigshafen sollten den Augenzeugen und betroffenen Bürgern zur Seite stehen. Die Entscheidung, die PSNV zeitnah einzusetzen ist zu begrüßen, denn aus einigen ähnlichen „Sonderlagen“ wissen wir, dass der frühzeitige Einsatz der Krisenintervention nicht immer eine hohe Priorität hatte. Entscheidend sind die ersten Stunden nach dem belastenden Ereignis. Bereits am Morgen danach ist die Wirksamkeit unserer Methoden bei Betroffenen und Augenzeugen sehr gering, weshalb wir solche Einsätze ablehnen und an die Fachleute mit dem richtigen Werkzeug – die Psychotherapeuten – überweisen müssen. PSNV-Einsätze bei Bevölkerung „Tage danach“ sind deshalb unredlich und nicht im Sinne der Bürger. (Langfristige seelische Unterstützung bieten die Seelsorge der Glaubensgemeinschaften und Konfessionen sowie die Lebensberatungsstellen und die Telefonseelsorge.)

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Notfallbegleiter schließen die Basisausbildung ab

Am 10. März 2024 haben 9 neue Kolleginnen und Kollegen an der Landesfeuerwehrschule des Saarlandes die Basisausbildung PSNV abgeschlossen und den Status des Notfallbegleiters erreicht. Im Gegensatz zur Fachkraft PSNV sind die Notfallbegleiter niemals alleine im Einsatz – daher der Name „Begleiter“. Ausgestattet mit dem allernotwendigsten Wissen aus den Bereichen Recht, Einsatzkunde, Tod und Trauer, Psychologie und Kommunikation ausgestattet lernen sie von erfahrenen Kollegen, wie man im Einsatz den Betreuungsbedarf erkennt und die teils ungewöhnliche Herausforderungen meistert. Zu dem ersten Teil der Ausbildung wird man ab dem Alter von 24 Jahren zugelassen. Danach folgen neben der theoretischen Fachausbildung mit weiteren Themen wie Großschadenslagen und BOS-Digitalfunk auch die Supervision und die Eingliederung in die Einsatzgruppen der Landkreise.

In den letzten Jahren gab es einiges an Bewegung, was die Bezeichnungen und Begriffe anbetrifft. So trat z.B. „PSNV“ an die Stelle der „Notfallseelsorge“ und der „Krisenintervention“. Um dem Trend der geschlechtsneutralen Sprache zu begegnen und doch leicht lesbar und verständlich zu bleiben, wurden die Rückenschilder von „Notfallbegleiter“ in „Notfallbegleitung“ umgemünzt, obwohl immer noch dasselbe gemeint ist: eine PSNV-Hilfskraft in Ausbildung.

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